Dienstvereinbarung Teilzeit M.C

Dienstvereinbarung gemäß § 74 Abs. 1 PersVG Berlin zwischen dem Personalrat des Hochschulbereiches und der Humboldt-Universität zu Berlin Der Personalrat und die Universitätsleitung streben für die Sprachlehrkräfte der Zentraleinrichtung (ZE) Sprachenzentrum ein Teilzeitmodell auf der Grundlage des § 15 b II BAT-O an, um den in diesem Bereich vorhandenen Personalüberhang sozialvertäglich abzubauen und betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Ziel der Dienstvereinbarung ist weiterhin die Wiederherstellung der Vollzeitbeschäftigung in der ZE Sprachenzentrum. 1. Den Rahmen für das Teilzeitmodell bilden die laut Kuratoriumsbeschluß A 005/92 vom 02. Februar 1992 in Verbindung mit dem Kuratoriumsbeschluß A 034/92 vom 23. September 1992 eingerichteten 58 Stellen für das wissenschaftliche Personal, abzüglich der Stelle des Direktors, der vier befristeten Lektoren-Stellen sowie der Stelle eines eingegliederten technischen Angestellten. Teilzeit - Lehrer in MV. 2. Für die am Teilzeitmodell Beteiligten sind die Zuordnung zum Personalüberhang und betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen.
  1. Dienstvereinbarung teilzeit mv 6
  2. Dienstvereinbarung teilzeit mv 20

Dienstvereinbarung Teilzeit Mv 6

Kommt auch zwischen dem Lehrerhauptpersonalrat und dem Bildungsministerium keine Einigung zustande, kann sowohl das Bildungsministerium als auch der Personalrat selbst die Einigungsstelle anrufen. Die Vorbereitung und Durchführung einer Einigungsstellensitzung, die von einer Richterin oder einem Richter geleitet wird, erfordert eine gründliche Auseinandersetzung mit Gesetzen, Urteilen und Kommentaren um eine Einigung im Interesse der betroffenen Beschäftigten herbeizuführen. Um Erörterungen und Verhandlungen mit den Verantwortlichen des Bildungsministeriums gezielt vorzubereiten, richtet der Lehrerhauptpersonalrat ständige Arbeitsgruppen ein. Dienstvereinbarung teilzeit mv 20. Hier können die Mitglieder entsprechend ihrer Interessen, Stärken und ihrer individuellen Kompetenz mitarbeiten. Zurzeit gibt es die Arbeitsgruppen Erlasse, Soziales, Datenschutz und Fortbildung. Der Arbeitsumfang der Personalratsarbeit in dieser Ebene macht es erforderlich, dass die Mitglieder in der Regel an zwei Wochentagen in der Geschäftsstelle des Lehrerhauptpersonalrats in Schwerin arbeiten.

Dienstvereinbarung Teilzeit Mv 20

Der Lehrerhauptpersonalrat (LHPR) ist die Personalvertretung aller LehrerInnen, pädagogischen MitarbeiterInnen gegenüber dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Der Lehrerhauptpersonalrat wird zu grundsätzlichen Regelungen, zu Erlassen und Verordnungen, z. B. zur Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Laufbahnprüfung, zum Verfahren zur Einstellung an den Schulen, zu den Einstellungsterminen usw. gehört. Der LHPR steht daher in engem Kontakt zu den Bezirkspersonalräten und den Personalräten an den Schulen. Dienstvereinbarung teilzeit mv 6. Aktuell gehören elf der insgesamt 17 Mitglieder der GEW M-V an. Damit ist eine starke gewerkschaftliche Interessenvertretung gewährleistet. Mitbestimmung und Mitwirkung findet auf dieser höchsten Personalratsebene in Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium statt. Im Lehrerhauptpersonalrat sind alle Schularten einschließlich der beruflichen Schulen in fünf Fachgruppen vertreten. Die Mitbestimmung im Hinblick auf Abordnung, Versetzung, Einstellung, Beförderung, Vertragsänderung und andere personelle Maßnahmen findet im Bereich der beruflichen Schulen ausschließlich auf der Ebene des Lehrerhauptpersonalrates statt.

12. Gültigkeitsdauer der Vereinbarung. Inkrafttreten: 01. 1996 Außerkrafttreten: mit Erreichen der Vollzeitbeschäftigung Berlin, den 13. 11. Dienstvereinbarung zur Teilzeit an Schulen. 1995 Unterschriften: Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin Vorsitzender des Personalrates des Hochschulbereiches Anlagen Die Anlagen können im Sekretariat des Personalrates des Hochschulbereiches eingesehen werden. Vereinbarung zum Arbeitsvertrag Anlage 1 Formen der Nebenabreden Anlage 2. 1 Gleichmäßige Reduzierung der Arbeitszeit Anlage 2. 2 Sabbaticals Personalsituation und Entwicklung Anlage 3. 1 Ausgangssituation Anlage 3. 2 Entwicklung Soziale Aspekte Anlage 4. 1 Vergleich: Brutto-Netto-Vergütung Anlage 4. 2 Hinzuverdienstgenzen bei Teilrenten

Sunday, 19 May 2024